Elektronische Identitätskarte (EIK - CIE)

Die elektronische Identitätskarte kann im Meldeamt beantragt werden.

Dazu ist es erforderlich, dass ein Termin vereinbart wird.


Wer kann sie beantragen

Antragsberechtigt sind alle in Algund ansässigen Bürger und Bürgerinnen, die im Besitz eines verfallenen oder verfallenden Ausweises sind oder deren Ausweis  beschädigt, verloren oder gestohlen worden ist.

Bei verfallenden Identitätskarten kann der Antrag ab dem 180. Tag vor dem Verfallsdatum gestellt werden.

Gültigkeit

Die Gültigkeit der Identitätskarte ist je nach Alter unterschiedlich:

  • 3 Jahre für Kinder bis zum 3. Lebensjahr;
  • 5 Jahre zwischen dem 3. und dem 18. Lebensjahr;
  • 10 Jahre für Volljährige (wobei die Fälligkeit bis zum Geburtstag des Inhabers/der Inhaberin verlängert wird)

Die bisher im Papierformat ausgestellten Identitätskarten bleiben bis zum Verfallsdatum gültig. 

Es werden keine elektronische Identitätskarten wegen Wohnsitz- bzw. Adressenänderung ausgestellt, sondern nur bei Fälligkeit, Verlust, Diebstahl oder Beschädigung.

Antragstellung und Ausstellungszeiten

Im Gegensatz zum Papierausweis, wird die elektronische Identitätskarte nicht vom Meldeamt ausgestellt. 

Dieses nimmt die Daten der Bürger und Bürgerinnen entgegen, die für den Druck des Ausweises erforderlich sind (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdruck, eventuell Willenserklärung zur Organ- und Gewebespende) und stellt eine Empfangsbestätigung des vorgelegten Antrages aus.

Der Antrag wird dann an die Staatsdruckerei und Münzprägeanstalt übermittelt, welche die elektronische Identitätskarte druckt und sie mittels Einschreiben bzw. Kurierdienst an den/die Bürger/Bürgerin zustellt. 

Der/die Bürger/Bürgerin erhält die Identitätskarte ca. innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Antragstellung. 

In der Zwischenzeit gilt die Empfangsbestätigung als gültiges Identifizierungsdokument im Inland.

Der Antrag wird nur nach Terminvereinbarung im Meldeamt der Gemeinde Algund (Erdgeschoß) gestellt.

Terminvereinbarung

Jene Bürger/Bürgerinnen, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte bereits abgelaufen ist, können ab sofort einen Termin für die Beantragung reservieren.

Die Reservierung erfolgt über das Meldeamt der Gemeinde Algund:

Tel. +39 0473 262 300 oder gerhard.braun@algund.eu, alessandra.fellet@algund.eu, michela.travaglini@algund.eu, irene.wallnoefer@algund.eu

Bei der Terminvereinbarung muss jenen Bürgern Vorrang gewährleistet werden, die über keine Identitätskarte verfügen oder deren Identitätskarte abgelaufen ist und erst danach denjenigen, deren Ausweis innerhalb von 180 Tagen ausläuft (Rundschreiben des Regierungskommissariates vom 05.06.2020).

Bei der Antragstellung mitzubringen

  • Steuernummernkarte bzw. Gesundheitskarte;
  • 1 Passfoto der Größe 35 x 45 mm mit weißem Hintergrund (nicht älter als 6 Monate), auf dem Foto dürfen die Zähne nicht sichtbar sein, der Blick muss klar nach vorne gerichtet sein, das Foto muss ausreichend belichtet sein (siehe auch unter https://www.cartaidentita.interno.gov.it/cittadini/modalita-di-acquisizione-delle-foto/).
  • die verfallene bzw. verfallende oder beschädigte Identitätskarte.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises ist eine Kopie der bei der polizeilichen Behörde abgegebenen Verlust- bzw. Diebstahlmeldung samt Kopie eines gültigen Erkennungsdokuments vorzulegen.

Minderjährige

Für die Minderjährige wird der Antrag von den Eltern gestellt, die zusätzlich zu den oben aufgelisteten Unterlagen auch die Zustimmungserklärung für die Ausreise des/der Minderjährigen abgeben.

Die Anwesenheit des/der Minderjährigen ist immer erforderlich.

Kann ein Elternteil nicht persönlich erscheinen, ist es in Ausnahmefällen möglich, dass die Erklärung zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweises dem Meldeamt übermittelt bzw. vom anderen Elternteil vorgelegt wird.

Wenn die Identitätskarte ohne Gültigkeit für die Ausreise beantragt wird (z.B.: Nicht-italienische Bürger/Bürgerinnen), wird die Zustimmungserklärung nicht benötigt und der Antrag kann auch nur von einem Elternteil gestellt werden.

Die Unterschrift und der Fingerabdruck sind erst ab dem 12. Lebensjahr notwendig.

Kosten

Die Kosten für die Ausstellung der elektronischen Identitätskarte betragen 22,00 € 

Organspende

Bei der Antragstellung haben volljährige BürgerInnen die Möglichkeit, die Willenserklärung zur Organ-, Gewebe- und Stammzellenspende abzugeben.

Genauere Informationen dazu sind auf der Internetseite http://www.provinz.bz.it/gesundheit-leben/gesundheit/kampagnen/spende-leben-dona-vita.asp abrufbar.

Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat

Die Ausstellung der Identitätskarte in Papierformat ist nur mehr in folgenden Fällen möglich:

  • nachgewiesene Notwendigkeit der sofortigen Ausstellung eines Ausweises;
  • für Bürger/Bürgerinnen, bei denen eine Nichtübereinstimmung in den Datenbanken des Meldeamtes, des Steuermeldeamtes (Anagrafe tributaria) und des INA (Indice nazionale delle Anagrafi) aufscheint und diese nicht kurzfristig richtiggestellt werden kann;
  • für italienische BürgerInnen, die im Ausland ansässig sind und im AIRE (Melderegister der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger) eingetragen sind;
  • für nicht ansässige BürgerInnen, die vorübergehend das Domizil in der Gemeinde haben oder im AIRE einer anderen Gemeinde eingetragen sind. In diesen Fällen erfolgt die Ausstellung des Ausweises laut Anweisungen des Innenministeriums ausschließlich “bei einem unverzüglichen und nachgewiesenen Bedarf“ und nach vorheriger Unbedenklichkeitserklärung der Wohnsitzgemeinde.


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